Bundesgerichtshof Wer auf Phishing hereinfällt, haftet selbst | Golem

Wer auf Phishing hereinfällt und seine PIN und mehrere TANs auf einer betrügerischen Website eingibt, haftet für den Schaden selbst, der ihm damit entsteht, entschied der Bundesgerichsthof.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Phishing-Opfers abgewiesen. Dieses hatte von seiner Bank Schadenersatz gefordert, nachdem Betrüger 5.000 Euro von seinem Konto an eine griechische Bank überwiesen hatten. Der Kunde nutzt seit 2001 Onlinebanking und fiel 2008 nach eigenen Angaben auf Phishing herein. Die Bank nutzte zu diesem Zeitpunkt eine Kombination aus PIN und iTAN, also einer Transaktionsnummer (TAN) aus einer dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellten, durchnummerierten TAN-Liste. Die Bank warnte zudem auf ihrer Website vor Phishing-Mails. mehr

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